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   VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032   

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VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032 (https://dejure.org/2011,35933)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.02.2011 - 11 B 09.3032 (https://dejure.org/2011,35933)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 (https://dejure.org/2011,35933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, der auf den Widerspruch eines Verkehrsteilnehmers eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aufhebt;Anforderungen an ein städtebauliches Verkehrskonzept;Organzuständigkeit zum Erlass einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 13.08.2001 - 11 B 98.1058
    Auszug aus VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032
    b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde gegenüber einer ohne Rechtfertigung in ihre Zuständigkeit eingreifenden Maßnahme einer staatlichen Behörde auch dann auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht berufen, wenn sich ihre straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit auf Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZuStGVerk und damit auf eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises (Art. 6 Satz 1 ZuStGVerk) stützt (BayVGH vom 13.8.2001 NZV 2002, 147).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

    Zudem habe der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - ausdrücklich offengelassen, ob an dieser Auffassung weiter festzuhalten sei.

    Eine Prüfung der inmitten stehenden Frage ausschließlich im Zusammenhang mit der Klagebefugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn durch Widerspruchsbescheid eine im übertragenen Wirkungskreis erlassene Maßnahme der Gemeinde aufgehoben wird und die Gemeinde hiergegen klagt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 Rn. 13 ff. zu § 45 StVO unter Bezugnahme auf frühere Urteile; U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13 zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde, mit dem ein von der Gemeinde erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3a VermG a.F. aufgehoben wurde; BayVGH, U.v. 13.8.2001 - 11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336 Rn. 18 ff.; U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25 ff.).

    Wenn die Zeugin feststellt, eine Bezugnahme auf das Selbstverwaltungsrecht unter Nennung des Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV sei ihr nicht ausreichend gewesen, weil die Klägerin "noch eine wehrfähige Position" hätte nennen müssen, übersieht sie, dass gerade das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde - neben Art. 109 Abs. 2 Satz 2 GO - eine derartige wehrfähige Rechtsposition ist, die die Gemeinde u.U. einer fachaufsichtlichen Weisung entgegenhalten kann (vgl. BayVGH, U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13; Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Mai 2018, Art. 116 Erl.

  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 -11 C 17.93 -, juris, Rn. 19, 22; Bay. VGH, Urteil vom 21.02.2011 - 11 B 09.3032 -, juris, Rn. 36.
  • VG Würzburg, 08.04.2020 - W 6 K 19.1174

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots - Anfechtungsklage mit

    Lediglich ergänzend sei hier noch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hingewiesen, der eine Stadt mit 12.000 Einwohnern als "eher kleine Gemeinde" bezeichnete und daher eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht als laufende Angelegenheit ansah (BayVGH, U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032).
  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15

    Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung

    Die durch die Klägerin zu 1) bei Anordnung der aufgehobenen Maßnahme wahrgenommenen Aufgaben und Befugnisse der unteren Straßenverkehrsbehörde zur Regelung des Straßenverkehrs gehören seit jeher zu den staatlichen Aufgaben, nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Wirkungskreises (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25).

    Da die Verbandsgemeinde insoweit keine Selbstverwaltungsangelegenheit, sondern nur eine ihr übertragene staatliche Aufgabe wahrnimmt, kann sie durch eine von ihren Wünschen oder Vorstellungen abweichende Entscheidung der Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in ihren Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO verletzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris; BayVGH, Urteil vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25).

  • VG Regensburg, 29.09.2016 - RN 5 K 16.486

    Organzuständigkeit einer verkehrsrechtlichen Anordnung für ein Sperrpfosten

    Bei der Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses zum Vollzug einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist auf den objektiven Erklärungswert und Erklärungsinhalt sowie sich dieser dem Betroffenen darstellt und nach Treu und Glauben verstanden werden darf und muss, abzustellen (vgl. dazu auch BayVGH vom 21.02.2011, Az. 11 B 09.3032 Rn. 34).

    Für Klagen, die straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zum Gegenstand haben, ist nach der Empfehlung in Abschnitt II Nr. 46.14 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der sich aus dem Gerichtskostengesetz ergebende Auffangstreitwert anzusetzen, siehe § 52 Abs. 2 GKG und BayVGH vom 21.02.2011, Az. 11 B 09.3032.

  • VG Regensburg, 25.06.2015 - RN 5 K 15.440

    Zum Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Die bloße Absicht der Beklagten, den Durchgangsverkehr durch eine isolierte Maßnahme der Anliegerbeschränkung aus dem streitgegenständlichen Straßenzug zu verdrängen, stellt noch kein Konzept einer städtebaulichen Entwicklung dar, das durch die straßenverkehrsrechtliche Anordnung unterstützt werden könnte (vgl. BayVGH, U.v. 21.02.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 37).

    Wenn die Beklagte die Straßensperrung zur Umsetzung eines kommunalen Verkehrskonzepts anordnen will, hätte sie sich von einer solchen Verkehrszählung ausgehend damit auseinandersetzen müssen, ob die Durchgangsverkehrsbelastung mit ihren planerischen - vor allem bauleitplanerischen - Zielen noch im Einklang steht oder nicht (vgl. BayVGH U.v. 21.02.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 38; BVerwG, B.v. 08.12.2011 - 3 B 43/11 - juris Rn. 6).

  • VG München, 25.10.2017 - M 23 K 16.5497

    Fehlende Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eine fachaufsichtliche Weisung über

    Ob an dieser Rechtsprechung festgehalten wird, ließ er in einem zeitlich nachfolgenden Urteil allerdings ohnehin offen (BayVGH, U.v. 21.02.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 26).

    Hiernach ordnen die Straßenverkehrsbehörden Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an, der insoweit eine klage- und wehrfähige Rechtsposition gegenüber der Straßenverkehrsbehörde zukommt (vgl. BayVGH, U.v. 21.02.11 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 27; B.v. 21.7.2009 - 11 C 09.712 - juris Rn. 9).

  • VG Regensburg, 24.11.2016 - RN 5 K 15.609

    Rechtswidrige verkehrsrechtliche Anordnung eines Reitverbots - Verstoß gegen die

    Bei verkehrsrechtlichen Anordnungen spielt - wie die Rechtsaufsichtsbehörde zutreffend ausgeführt hat - das Vorhandensein eines Verkehrskonzepts, welches der Stadtrat/Ausschuss aufzustellen hat, eine Rolle (vgl. BayVGH vom 21. Februar 2011, 11 B 09.3032, juris, Rz. 32).

    Die verkehrsrechtliche Anordnung, die selbst nicht bekannt gemacht wird, richtet sich in erster Linie an diejenigen Mitarbeiter der Beklagten, die in ihrer Umsetzung die notwendigen Verkehrszeichen aufstellen (vgl. BayVGH vom 21. Februar 2011, 11 B 09.3032, juris, Rz. 34).

  • VG Aachen, 23.05.2023 - 10 K 1742/21

    Ausweisung der Herderstraße in Aachen als Fahrradstraße rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 -, juris, Rn. 22; Bay. VGH, Urteil vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 -, juris, Rn. 36; Steiner, in: Münchener Kommentar zum StVR, 1. Auflage 2016, § 45 StVO Rn. 46.
  • VG Würzburg, 10.07.2014 - W 4 S 14.613

    Windkraftanlage; Abstandsflächen; Abweichung von den gesetzlichen

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (BayVGH vom 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2014, § 37 Rn. 7).
  • VG Saarlouis, 10.04.2014 - 6 K 1835/12

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen ihren Ausgangsbescheid aufhebenden

  • VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu einem

  • VG Würzburg, 23.04.2012 - W 4 E 12.271

    Vorläufige Feststellung der Gültigkeit einer immissionsschutzrechtlichen

  • VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213

    Werbeanlagensatzung Markt ...; Straßenverkehrsgefährdung; gemeindliches

  • VG Magdeburg, 30.09.2013 - 4 A 197/13

    Beseitigungsanordnung für LED-Anzeigetafeln einer Gemeinde

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